Offizieller i-Kfz-Softwarepartner · KBA-geprüfte Software, bundesweit einsetzbar KBA-geprüft
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Für Zulassungsdienste & Handel

Online-Zulassung für Dritte: Sie verkaufen eine Kette.

Auf online-zulassung.net geht es um die Online-Zulassung im Kundenauftrag. Sobald ein Zulassungsdienst, ein Autohaus oder ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug für einen Dritten anmeldet, ist der Zulassungsvorgang nur das mittlere Glied. Davor stehen Auftrag, Vollmacht und Legitimation des Kunden; danach die Quittung der Behörde, der Beleg für den Auftraggeber und die Aufbewahrung. Reißt ein Glied, ist nicht der Vorgang das Problem, sondern der Nachweis.

Vom KBA abgenommen Digitale Vollmacht ohne eID Drittmandat je Auftraggeber Pay per Use
Kennzeichnung

Vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Software

Siegel: Offizieller i-Kfz-Softwarepartner Rundes Emblem mit Schild und Haken. Ringtext: i-Kfz-Softwarepartner. Darunter: KBA-geprüft. Kein Hoheitszeichen. i-Kfz-SOFTWAREPARTNER KBA-GEPRÜFT
  • Offizieller i-Kfz-Softwarepartner. Die eingesetzte Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts bestanden.
  • Alle sechs Großvorfälle über eine geprüfte Großkundenschnittstelle — ohne eigene KBA-Registrierung.
  • Bundesweit einreichen. Zuständig bleibt die Behörde am Sitz des Halters, der Weg dorthin ist digital.
  • Amtliche Gebühren 1:1. Ohne Aufschlag weitergegeben und getrennt ausgewiesen.

Kein Hoheitszeichen, keine Behörde. online-zulassung.net ist ein Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes. Das Siegel kennzeichnet die eingesetzte Software, nicht eine amtliche Stellung — über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Der Weg eines Vorgangs

Vom Betrieb zur Behörde — und zurück

Ihr Vorgang wird im Portal erfasst und geprüft, über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle übermittelt und von der zuständigen Behörde entschieden. Die Quittung läuft denselben Weg zurück — sie ist Ihr Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.

Ihr Betrieb

Auftrag, Vollmacht des Halters, Legitimation — alles dem Vorgang zugeordnet.

  • Zulassungsdienste
  • Autohäuser
  • Gebrauchtwagenhändler
Vom KBA abgenommen

i-Kfz-Großkundenschnittstelle

Prüfung · Signatur · Übermittlung

NZTZUGWZHAAB

Zuständige Zulassungsbehörde

Entscheidung und Quittung — zuständig ist die Behörde am Sitz des Halters, nicht Ihres Betriebs.

  • Entscheidung
  • Vorläufiger Nachweis
  • + rund 396 Zulassungsstellen

Vorgang zur BehördeQuittung zurück an den Vorgang

Im Fokus

Drei Betriebsarten, drei Kettenprobleme

Der Vorgang ist überall derselbe. Was sich unterscheidet, ist das Glied, das am ehesten reißt.

Auftraggeber: ein gewerblicher Dritter

Zulassungsdienst

Zwei Ebenen: Ihr Auftraggeber — und der tatsächliche Halter. Beide Beziehungen wollen getrennt dokumentiert sein.

  • Vollmacht kommt vom Halter, nie vom Auftraggeber
  • Ein Mandant je Auftraggeber
  • Weiterberechnung mit getrennter Amtsgebühr
Drittmandat & Rollen →
Auftraggeber: der Käufer

Autohaus

Der Neuwagenkäufer beauftragt Sie zum Übergabetermin. Halter ist er, auch wenn das Fahrzeug bis dahin bei Ihnen steht.

  • Kaufvertrag als Auftrag, Vollmacht des Käufers
  • Sein Ausweis, sein SEPA-Mandat
  • Vollmacht früh einholen, nicht am Übergabetag
Digitale Vollmacht →
Auftraggeber: der Käufer

Gebrauchtwagenhandel

Zwei Vorgänge in kurzer Folge: Ankauf abmelden, Verkauf zulassen — mit unterschiedlichen Beteiligten.

  • Beim Ankauf die Codes des Voreigentümers
  • Beim Verkauf Vollmacht und Legitimation des Käufers
  • Hauptuntersuchung während der Standzeit im Blick behalten
Legitimation & Codes →

Ebenfalls möglich: Werkstätten, Aufbereiter und Verwertungsbetriebe. Die vollständige Einordnung nach Auftragsverhältnis steht unter Für wen.

Die sechs Glieder

Jedes Glied hat eine eigene Frage, einen eigenen Verantwortlichen und einen eigenen Beleg. Erst zusammen ergeben sie den Nachweis, dass Ihr Betrieb befugt gehandelt hat.

  1. Auftrag

    Der Kunde beauftragt Ihren Betrieb mit der Zulassung. Das ist ein Vertrag zwischen Ihnen und ihm — nicht zwischen ihm und der Behörde und nicht zwischen ihm und uns.

    Verantwortlich: Ihr Betrieb
  2. Vollmacht

    Der Halter bevollmächtigt zur Antragstellung. Ohne diese Erklärung darf niemand in seinem Namen zulassen — sie ist der Kern des gesamten Verfahrens.

    Verantwortlich: der Halter Digitale Vollmacht →
  3. Legitimation

    Identität des Halters und die Sicherheitscodes aus seinen Fahrzeugpapieren. Sie ersetzen im internetbasierten Verfahren die Vorlage der Originale am Schalter.

    Beibringen: der Halter, prüfen: Ihr Betrieb Legitimation & Codes →
  4. Einreichung

    Der Vorgang geht über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle an die für den Halter zuständige Zulassungsbehörde.

    Verantwortlich: ZulassungOnline24 Drittmandat & Rollen →
  5. Quittung

    Die Behörde entscheidet und meldet zurück. Bei positiver Entscheidung steht der vorläufige Zulassungsnachweis digital bereit; Plaketten und Papiere kommen per Post.

    Verantwortlich: die Zulassungsbehörde
  6. Aufbewahrung

    Auftrag, Vollmacht, Beleg und Rechnung gehören in Ihre Ablage — mit handels- und steuerrechtlichen Fristen, die deutlich länger laufen als der Vorgang.

    Verantwortlich: Ihr Betrieb Belege & Aufbewahrung →
Der Unterschied

Eigener Bestand oder Kundenauftrag — zwei verschiedene Verfahren

Diese Unterscheidung entscheidet über Vollmacht, Nachweise und Haftung. Sie wird im Alltag häufig übersehen, weil der Zulassungsvorgang in beiden Fällen gleich aussieht.

Der Vorgang ist derselbe, die Nachweiskette nicht.
FrageEigener BestandKundenauftrag
Wer ist Halter?Ihr Betriebder Kunde
Wer zeichnet die Vollmacht?vertretungsberechtigte Person Ihres Betriebsder Kunde persönlich
Wessen Ausweis wird gebraucht?keiner zusätzlichder des Kunden
Wer trägt die Kfz-Steuer?Ihr Betriebder Kunde — eigenes SEPA-Mandat
Wer haftet als Halter?Ihr Betriebder Kunde ab Zulassung
Was muss aufbewahrt werden?der VorgangVorgang und Auftrag, Vollmacht, Belege

Häufigster Fehler

Ein Fahrzeug „schnell auf den Betrieb" zuzulassen, weil die Papiere des Kunden noch fehlen. Damit wird Ihr Betrieb tatsächlich Halter — mit Steuerpflicht, Halterhaftung und einer späteren Umschreibung, die erneut Gebühr und Aufwand kostet.

Abrechnung

Pay per Use — und die Amtsgebühr als durchlaufender Posten

Wir rechnen je eingereichtem Vorgang ab: keine Grundgebühr, keine Softwarepauschale, keine Laufzeit, keine Mindestabnahme. Die amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde geben wir ohne Aufschlag weiter und weisen sie getrennt aus — damit Sie sie unverändert an Ihren Auftraggeber durchreichen können.

Die konkreten Konditionen richten sich nach Ihrem Volumen und werden individuell vereinbart. Deshalb nennt diese Website keine Beträge.

Kurz beantwortet

Fragen zur Zulassung im Kundenauftrag

Reicht eine formlose Vollmacht auf Papier?

Für das internetbasierte Verfahren nicht. Die Vollmacht wird im Vorgang elektronisch erteilt und dem Antrag zugeordnet — eine eingescannte Unterschrift auf einem Formular ersetzt sie nicht. Wie das abläuft, steht unter Vollmacht.

Können wir für Kunden zulassen, ohne dass sie im Betrieb sind?

Ja. Die Vollmacht wird digital erteilt, die Nachweise werden als Foto beigebracht. Der Kunde muss weder erscheinen noch eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion besitzen — das ist der praktische Vorteil gegenüber dem Bürgerportal.

Wer haftet, wenn die Angaben des Kunden falsch waren?

Für die Richtigkeit seiner Angaben steht der Halter ein. Ihr Betrieb schuldet die sorgfältige Erfassung und Weiterleitung — deshalb ist die dokumentierte Nachweiskette Ihr Schutz. Sie belegt, was Ihnen vorlag und wer was erklärt hat.

Ist online-zulassung.net eine Behörde?

Nein. online-zulassung.net ist ein Geschäftskunden-Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes aus Wiesbaden — keine Behörde und kein Auftritt eines Bundesamts. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 15c–15h zum internetbasierten Verfahren · § 13 KraftStG (SEPA-Mandat) · §§ 164 ff. BGB (Vertretung) · § 257 HGB und § 147 AO (Aufbewahrung). Stand: 20. August 2026. Information, keine Rechtsberatung.

Sie lassen für Ihre Kunden zu — wir liefern die Kette dahinter.

Zugang zum AntragsPortal, Mandantenstruktur für Ihre Auftraggeber, digitale Vollmachten und je Vorgang ein belegbarer Verlauf. Konditionen vereinbaren wir nach Volumen, deshalb stehen sie nicht auf dieser Seite.

Zugang anfragen

Sie sind Privatperson? online-zulassung.net richtet sich an Betriebe. Ihr eigenes Fahrzeug melden Sie direkt bei ZulassungOnline24 an, um- oder ab.

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